Informationen

Ehrungsbestimmungen

Ehrungsbestimmungen des Deutschen Chorverbandes
und des ChorVerbandes NRW

Chöre:

25 Jahre, 50 Jahre : Ehrenurkunde des Chorverbandes NRW
75, 100, 125, 150, 175, 200 Jahre : Ehrenurkunde des Deutschen Chorverbandes

Sängerinnen und Sänger:

25 Jahre: Nadel in Silber mit Urkunde des GSK
40 Jahre: Nadel in Silber mit Urkunde des Chorverbandes NRW
50 Jahre: Nadel in Gold mit Urkunde des Deutschen Chorverbandes und Ehrenausweis
60 Jahre: Nadel in Gold mit Urkunde des Deutschen Chorverbandes
65 Jahre: Nadel in Gold mit Urkunde und Plakette in Gold des Chorverbandes NRW
70 Jahre: Nadel in Gold mit Urkunde des Deutschen Chorverbandes
75 Jahre: Ehrenurkunde des Deutschen Chorverbandes
80 Jahre: Ehrenurkunde des Deutschen Chorverbandes

Vereinsvorstandsmitglieder:
(1. Vorsitzende/r, 1. Geschäftsführer/in, 1. Schriftführer/in, 1. Schatzmeister/in, 1. Kassierer/in, 1. Notenwart/in, 1. Pressewart/in)
(die jeweils 2. Vorsitzenden usw. sind in der Ehrungsordnung – leider – nicht berücksichtigt)

20 Jahre Vorstand: Plakette mit Nadel in Bronze und Urkunde des CV NRW
25 Jahre Vorstand: Plakette mit Nadel in Silber und Urkunde des CV NRW
30 Jahre Vorstand: Plakette mit Nadel in Gold und Urkunde des CV NRW
40 Jahre Vorstand: Echt goldene Ehrennadel mit Urkunde des CV NRW

Chorleiter:

25 Jahre: Ehrenzeichen in Silber mit Urkunde des DCV
40 Jahre: Ehrenzeichen in Silber mit Gold mit Urkunde des DCV
50 Jahre: Ehrenzeichen in Gold mit Urkunde des DCV

Alle Ehrungen müssen durch den Chor rechtzeitig beim Geschäftsführer des Grenzlandsängerkreises beantragt werden.
Die Ehrungen werden durch eine Vertretung des GSK vorgenommen, auf Wunsch auch durch den Chor selber.


Gema

Informationen zu GEMA-Anmeldungen für Mitgliedschöre des ChorVerbandes NRW e.V. – Juni – 2018

Sehr geehrte Vorsitzende der Sängerkreise/regionalen Chorverbände,

der Deutsche ChorVerband hat mit der GEMA einen neuen Gesamtvertrag für seine Mitgliedsverbände und –vereine abgeschlossen, der mit sofortiger Wirkung in Kraft tritt. Damit sind einige Änderungen verbunden, die Sie als Mitglied des CV NRW e.V. betreffen.

Die wichtigsten Änderungen sind:

  1. Ab sofort ist ausschließlich das neue Anmeldeformular der GEMA zu nutzen. Sie finden dies nebst Ausfüllhinweisen auf unserer Homepage an gewohnter Stelle.
  2. Die schwierige Abgrenzung zwischen chorischen und geselligen Veranstaltungen wurde vereinfacht. Alle Veranstaltungen, bei denen der Chor selbst oder mindestens ein Mitgliedschor singt, gelten als chorische Veranstaltungen. Dementsprechend sind alle Veranstaltungen, bei denen keine chorischen Darbietungen erfolgen und Musikwiedergabe durch Dritte stattfindet, gesellige Veranstaltungen.

Die Mitglieder melden ab sofort sämtliche Veranstaltungen innerhalb der Frist von 8 Tagen nach Stattfinden an den CV NRW e.V. Das Formular beinhaltet einen Teil für konzertante Veranstaltungen („1. Chorische Veranstaltungen“) und einen Teil für gesellige Veranstaltungen („2. Musiknutzungen von Chören für geselligen Veranstaltungen“). Im Unterschied zum bisherigen Verfahren erfolgt die Meldung für gesellige Veranstaltungen ab sofort nach Stattfinden über den CV NRW e.V. Die Rechnungslegung erfolgt weiterhin an den Veranstalter.

  1. Verspätete Meldungen, die nicht mehr über den Gesamtvertrag abgerechnet werden können, gehen nicht mehr an den Chor zurück, sondern werden von uns mit dem Vermerk „Abrechnung an Verein/Chor“ an die GEMA weitergeleitet.
  2. Für die Musiknutzung im Internet (Hörbeispiele, Konzertmitschnitte etc.) gilt ab sofort der Tarif VR-OD 10. Eine Lizensierung ist nur direkt bei der GEMA möglich. Bei Angabe Ihrer DCV-Mitgliedsnummer wird ein Rabatt in Höhe von zurzeit 20 % gewährt.

Wir bitten um Weiterleitung der GEMA-Neuerungen an die Ihnen angeschlossenen Chöre/Vereine. Damit diese Information wirklich alle betroffenen Personen erreicht, wird der CV NRW e.V. diese zusätzlich an die Chöre/Vereine per E-Mail weiterleiten, die eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt haben.

Auf Ihre Mitwirkung sind wir angewiesen und bedanken uns recht herzlich dafür.

Wir sind gehalten, Meldungen mit alten Formularen zurückzugeben.
Bitte lesen Sie die Ausfüllhinweise aufmerksam und wenden Sie sich bei Rückfragen gern an den CVNRW unter 0231-545056-0.

Formulare und weitere Informationen finden Sie an gewohnter Stelle unter:

https://www.cvnrw.de/index.php?id=gemadownload (für Chöre)

https://www.cvnrw.de/chorplus.htm im Downloadbereich (für Sängerkreise/regionale Chorverbände)